Elternhaltestellen als Teil eines ganzheitlichen Schulwegkonzepts

Elternhaltestellen – auch Hol- und Bringzonen genannt – werden häufig als Lösung für die Elterntaxi-Problematik diskutiert. Sie können kurzfristig zur Entlastung des direkten Schulumfelds beitragen, sind jedoch nicht als Standardmaßnahme, sondern als gezielte Unterstützung in Ausnahmefällen zu verstehen. In unserem Konzept zur Schulwegplanung ordnen wir Elternhaltestellen daher bewusst in eine Eskalationslogik ein, die eigenständige Mobilität von Kindern priorisiert.

Warum wir Elternhaltestellen in unserer Planung berücksichtigen

Elternhaltestellen gehören aus politischer Sicht oft zu den vorrangigen Maßnahmen, weil sie das Auto als Verkehrsmittel akzeptieren. Aus planerischer Sicht sind sie jedoch nur dann sinnvoll, wenn andere Wege der Mobilität nicht möglich oder zumutbar sind. Unser Konzept betont daher:
  1. Eigenständige Mobilität fördern:
    1. Kinder sollen möglichst zu Fuß, mit dem Tretroller oder Fahrrad zur Schule kommen.
  1. Begleitung ermöglichen:
    1. Ist der Weg zu unsicher, sollten Kinder zunächst begleitet werden – statt gefahren.
  1. ÖPNV-Lösungen prüfen:
    1. Bei längeren Wegen sollte der Umweltverbund Vorrang haben.
  1. Erst dann: Pkw-Lösung:
    1. Nur wenn keine anderen Optionen bestehen, kann das Auto zur Option werden – geordnet über Elternhaltestellen.

Vorgehen zur Planung von Elternhaltestellen

1. Schulisches und kommunales Leitbild klären

  • Gemeinsame Zielsetzung: eigenständige Mobilität fördern
  • Beteiligung von Schule, Elternvertretung, Verwaltung, Polizei
  • Eskalationslogik verständlich und transparent kommunizieren

2. Schulweg analysieren

  • Befragung der Eltern und Schüler:innen
  • Gefahrenstellen kartieren (inkl. Unfallanalyse)
  • Schulwegcheck durchführen (z. B. mit BASt-Leitfaden „Schulwegpläne leichtgemacht“)

3. Eigenständige Mobilität stärken

  • Schulwegpläne veröffentlichen
  • Projekte zur Bewegungsförderung initiieren (z. B. Punkteaktionen, Walking Bus)
  • Elterliche Sorgen ernst nehmen – aber mit Fakten und Alternativen arbeiten

4. Begleitmodelle entwickeln

  • Organisation von Laufgemeinschaften oder Schulwegbegleitungen
  • Schulwegtraining mit Eltern und Polizei

5. ÖPNV-Möglichkeiten prüfen

  • Taktung, Erreichbarkeit, Haltestellenlage analysieren
  • ggf. mit ÖPNV-Aufgabenträger Verbesserungen anstoßen

6. Legitimen Bedarf prüfen

Nur wenn andere Optionen nachweislich nicht greifen:
  • Entfernung >2 km (Grundschule) oder sehr lange Wegezeiten
  • Kein sicherer Fuß- oder Radweg vorhanden
  • Keine ÖPNV-Alternative mit akzeptabler Reisezeit

7. Geeignete Standorte finden

In Anlehnung an den ADAC-Leitfaden Elternhaltestellen (2022):
  • Mindestentfernung: 250 m von der Schule
  • Sicherer Weg zur Schule: gute Gehwege, Querungshilfen, Sichtbeziehungen
  • Keine zusätzlichen Gefährdungen (z. B. Wendemanöver)
  • Stellplatzanzahl:
    • Empfehlung: 4–15 Plätze, abhängig von Schüler:innenzahl oder der konkret analysierten Bring- und Abholverkehre
    • Nutzung mehrerer dezentraler Standorte vorteilhaft

8. Umsetzung und Kommunikation

  • Abstimmung mit Behörden (Verkehr, Polizei, ggf. Baulastträger)
  • Öffentlichkeitsarbeit: Aktionen zur Einweihung, Elternbriefe, Medienarbeit
  • Beschilderung (z. B. temporäres eingeschränktes Haltverbot)
  • Kombination mit Bewegungsförderung (z. B. Schulwegspiel)

9. Evaluation

  • Nach einigen Wochen: Nutzung beobachten, Elternfeedback einholen
  • Haben sich die Probleme am Schultor verringert?
  • Gibt es neue Probleme an den Haltestellen (z. B. Anwohnerbeschwerden)?
  • Bei Bedarf Anpassung oder Rücknahme

Hinweis zum ADAC-Leitfaden

Viele der hier genannten Aspekte stützen sich auf den ADAC-Leitfaden „Elternhaltestellen für Grundschulen“ (2022). Dieser bietet u. a.:
  • eine detaillierte Standort-Checkliste
  • Empfehlungen zur Stellplatzanzahl
  • Umsetzungsvarianten für die Beschilderung
  • Hinweise zur Einbindung von Regionalclubs

Abschließende Einordnung

Im Rahmen unserer Schulwegkonzepte verstehen wir Elternhaltestellen als unterstützende Maßnahme für Ausnahmefälle – nicht als dauerhafte oder flächendeckende Lösung. Richtig geplant und kommuniziert, können sie kurzfristig für Entlastung sorgen, langfristig sollte jedoch das Ziel sein, dass sie möglichst selten gebraucht werden.